Der Mieter zahlt im Erfolgsfall eine Mietkaution in Höhe von zwei Nettokaltmieten. Die Angaben dienen der Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der geschlossene Mietvertrag. Besichtigungen sind jederzeit möglich, im Interesse aller Beteiligten bitten wir jedoch um vorherige Abstimmung mit uns.
Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz. Jeder Immobilienmakler ist verpflichtet, "...die Vertragsparteien des Mietgegenstandes zu identifizieren, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Mietvertrages äußert und die Mietvertragsparteien hinreichend bestimmt sind". Aus diesem Grund bitten wir Sie, im Zuge Ihrer Interessensbekundung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein(e) Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug notwendig, um die wirtschaftlich Berechtigten feststellen zu können.